Urteil am Arbeitsgericht: Ein Mitarbeiter einer Zeitungsredaktion erhält keine Entschädigung aufgrund von Schmähungen wegen seiner ostdeutschen Herkunft. Der Redakteur sei in Redaktionssitzungen als dummer Ossi bezeichnet und mit Stasi-Mitarbeitern gleichgestellt worden. Bei seiner Klage gegen den Arbeitgeber hatte er sich auf das Antidiskriminierungsrecht berufen, nach dem Menschen nicht wegen ihrer Rasse, ihre sexuellen Identität, ihrer Religion oder eben ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt werden dürfen. Die Richter wiesen das ab. In ihrem Urteil stellten die Arbeitsrichter fest, “dass Menschen ostdeutscher Herkunft nicht Mitglieder einer ethnischen Gruppe sind”. So sei die Weltanschauung in der DDR nicht einheitlich gewesen, argumentieren die Richter. Das werde unter anderem durch “den Fall der Mauer” belegt. Mehr Informationen gibt es hier.
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Mandy Tröger (19. Dezember 2019). “Ossi”-Schmähung ohne Schadenersatz. Das mediale Erbe der DDR. Abgerufen am 13. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/rckh